Ihr Ansprechpartner für

Warlander in Deutschland

Alexandra Green

Gailshofen 1
91620 Ohrenbach

warlander-franken@t-online.de
Tel.: 0151 - 18 51 30 01

www.warlander-franken.de

Der Warlander

Seit September 2010 gibt es in Deutschland ein eigenständiges Zuchtbuch für Warlander. Das Ursprungsbuch liegt beim Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde- und Spezialpferderassen, der Warlander deutschlandweit registriert und betreut. Andere Landesverbände bereiten die Betreuung des Warlanders ebenfalls vor, was jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Der Bayerische Zuchtverband betreut über die Landesgrenzen hinaus auch Warlander in folgenden Ländern: Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Schweiz, Tschechien, Ungarn.

 

Vorab ein nachdenkliches Wort:

  • Im Friesen fließt bereits spanisches Blut - im 16./17. Jahrhundert wurden die Friesen von den iberischen Hengsten der spanischen Besetzer veredelt, was ihnen die wundervollen barocken Gänge bescherte, sowie den üppigen Behang. 
  • Ausschließlich als Rappen wurden die Friesen erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts gezüchtet - davor gab es die "schwarzen Perlen" in allen Farben, manche Friesen tragen noch heute ein verstecktes Fuchsgen.
  • Da alle heutigen Friesenhengste auf einen einzigen Hengst (Nemo 51) zurückgehen, ist in allen Vertretern der Rasse mehr oder weniger starke Inzucht vorhanden; eine Blutauffrischung von Aussen ist da mehr als sinnvoll.
  • Der Friese prägte im Laufe der Jahrhunderte viele andere Pferderassen und wurde oft zur Veredelung verschiedener - vor allem barocker - Rassen verwendet, zuletzt in den 60/70er Jahren für die Kladruber, warum nicht auch für den Warlander? 
  • Fakt ist: ALLE heutigen Rassen entstanden ursprünglich durch sorgfältige selektive Kreuzung. Niemand will den reinen Friesen oder Iberer verdrängen, und da es genügend Liebhaber ihrer reinen Art gibt, werden sie durch die Schaffung des Warlanders (oder Arabofriesen oder Barockpintos oder Hispanoarabers, etc.) auch nicht aussterben...

Zuchtziel des Warlanders

Ursprungszuchtbuch

Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.

Die Rasse stammt aus Australien und wird weltweit betreut von der Warlander Studbook Society (WSS) mit Sitz in Australien - www.warlanderstudbooksociety.com.au

 

Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)

Für die Zucht des Warlanders gilt folgendes Zuchtziel:

Rasse Warlander

Herkunft Australien

Größe 4-jährig mind. 150 cm bis maximal ca. 165 cm

Farben alle Grundfarben, keine Schecken, Abzeichen am Kopf und an den Füßen erlaubt (weiße Beine nicht erlaubt)

Gebäude

Kopf edler und ausdrucksvoller Kopf; Nasenprofil gerade oder leicht konvex; ausdrucksvolle, aufmerksame und intelligente Augen; die Ohrenspitzen können leicht nach innen zeigen

Hals gut bemuskelt und genügend hoch aufgesetzt; breit an der Schulter angesetzt; sich zum Kopf hin verjüngend bei guter Ganaschenfreiheit; üppige Mähne mit dickem Haar, das weder zu grob noch zu fein ist

Körper kompaktes Pferd im barocken Typ stehend; gute Dreiteilung; kräftige, lange und schräge Schulter; deutlich ausgeprägter Widerrist; gut bemuskelte und nicht zu kurze Kruppe; kräftiger und gut bemuskelter Rücken, geschwungene Rückenlinie

Fundament starke Gliedmaßen; gut ausgeprägte, große und trockene Gelenke; großflächiger Huf; weder zu kurze noch zu lange Beine; gut bemuskelte Unterarme und -beine

Bewegungsablauf taktsicher, leichtfüßig und geschmeidig in allen drei Grundgangarten; viel Dynamik und Elastizität

Einsatzmöglichkeiten vielseitiges Reitpferd mit besonders guter Eignung für die Hohe Schule

Besondere Merkmale ausgeglichen, gelehrig, gutmütig, willig, leistungsbereit

 

Zuchtmethode (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)

Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Zur Erreichung des Zuchtziels sind Pferde der Veredlerrassen Pura Raza Espanol (Andalusier), Lusitano und Friesenpferd nach dem unten beschriebenen Anteilen zugelassen. Der Warlander darf nicht mehr als 75%, oder weniger als 25% Friesen- oder Ibererblut tragen. Warlander können mit geeigneten Warlandern, Friesen oder den oben genannten Iberern angepaart werden, solange oben stehende Kriterien erfüllt bleiben. Warlander, die nicht die vorgegebenen Genanteil besitzen, deren Eltern jedoch im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind, werden in den Anhang eingetragen.

 

Unterteilung der Zuchtbücher (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)

Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte
  • Hengstbuch I und Hengstbuch II

 

Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte

  • Stutbuch I und Stutbuch II

 

Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)

Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet.

 

Eintragungsmerkmale:

1.   Typ (Rasse -und Geschlechtstyp)

2.   Körperbau

3.   Korrektheit des Ganges

4.   Schritt

5.   Trab

6.   Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)

7.   Gesamteindruck (im Hinblick auf die Eignung als Reitpferd)

Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale.

 

(1) Zuchtbuch für Hengste

(1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,

  • - deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • - deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • - die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
  • - die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach  mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
  • - die bei Ersteintragung mindestens 150 cm groß sind,
  • - die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweisen,
  • - Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden.

-Hengste, die die Eigenleistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren aufweisen können, erhalten den Titel „Leistungshengst“.

(1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen,

  • - die nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können,
  • -deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • -deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • -die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
  • -die bei Ersteintragung kleiner als 150 cm groß sind,
  • -die an den Beinen weiße Abzeichen aufweisen, die über die Karpal- bzw. Sprunggelenk reichen
  • -die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß

Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,

  • -wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden,
  • -die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden
  • -die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben,
  • -die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß

(1.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden alle Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen,

  • -deren Eltern im Zuchtbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
  • -die selber nicht die erforderlichen Genanteile gem. Zuchtmethode besitzen, deren Eltern jedoch im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind,
  • -die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen.

 

(2) Zuchtbuch für Stuten

(2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

  • -deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • -deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • -die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
  • -mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
  • -die bei Ersteintragung mindestens 150 cm groß sind,

-Stuten, die die Eigenleistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren aufweisen können, erhalten den Titel „Leistungsstute“.

(2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

  • -die nicht in das Stutbuch I eingetragen werden können,
  • -deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • -deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • -die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
  • -die bei Ersteintragung kleiner als 150 cm groß sind,
  • -die an den Beinen weiße Abzeichen aufweisen, die über die Karpal- bzw. Sprunggelenk reichen

Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,

  • -wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden,
  • -die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden

(2.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

  • - deren Eltern im Zuchtbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
  • - die selber nicht die erforderlichen Genanteile gem. Zuchtmethode besitzen, deren Eltern jedoch im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind,
  • - die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen.

 

Ausstellung von Zuchtbescheinigungen

Beide Eltern müssen im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sein. Für jedes Pferd, dessen Eltern in das Zuchtbuch der jeweiligen Rasse eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 20 ZBO als Abstammungsnachweis ausgestellt. Sofern eines der beiden eingetragenen Eltern lediglich im Anhang des Zuchtbuches der jeweiligen Rasse eingetragen ist, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 20 ZBO als Geburtsbescheinigung ausgestellt.

 

Leistungsprüfungen

Hengste haben eine verpflichtende Leistungsprüfung. Sie können die Stationsprüfung für die Rasse der Friesenpferde absolvieren oder den unten beschriebenen Feldtest ablegen. Stuten können freiwillig die unten beschriebene Leistungsprüfung ablegen.

1.   Dauer: mindestens ein Tag

2.   Prüfungskommission: Die Prüfung wird von mindestens zwei Sachverständigen abgenommen. Zusätzlich können hinzugezogen werden: 

     - der Zuchtleiter der betreffenden Rasse

     - ein Fachtierarzt für Pferde

Die Mitglieder der Prüfungskommission dürfen die zu prüfenden Pferde nicht in Ausbildung gehabt haben.

3.   Prüfungen, Prüfungsort und Termin: Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reit- und Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes. Der Prüfungsort und Termin wird durch die zuständige Stell festgelegt. Die Prüfung hat keinen Wettbewerbscharakter.

4.   Zulassungsbedingungen: Teilnahmeberechtigt sind vierjährige und ältere Pferde, wobei die Zielgruppe fünfjährige Pferde sind. Die Pferde müssen den Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung entsprechen und sollen sachgerecht geritten und /oder gefahren sein. In Abweichung zu § 70 LPO ist spanische Zäumung erlaubt. Gebisse nach § 70 LPO (Abb. 1 bis 6)

5.   Beurteilung Die Benotung erfolgt gem. § 9 ZBO, ganze und halbe Noten sind zulässig.

Notensystem:

  

10 = ausgezeichnet 4 = mangelhaft
9 = sehr gut 3 = ziemlich schlecht
8 = gut 2 = schlecht
7 = ziemlich gut 1 = sehr schlecht
6 = befriedigend 0 = nicht ausgeführt/nicht bewertet
5 = genügend  

Maßgebend für die Beurteilung der Hengsten und Stuten ist die Eignung als Zuchtpferde im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse.

  •  

6.1  Der abschließende Leistungstest wird von mindestens zwei unabhängig voneinander urteilenden Sachverständigen in getrenntem Richtverfahren abgenommen. Die Pferde werden von den Sachverständigen in getrenntem Richtverfahren bewertet, es können ganze und halbe Noten vergeben werden. Jeder Sachverständige vergibt eine eigene Note. Die Note für das jeweilige Prüfungsmerkmal errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der Sachverständigen.

6.2  Die Bewertung erfolgt nach folgenden Einzelaufgaben:

6.2.1

a) Rittigkeitsprüfung in der Abteilung (zu höchstens 4 Reitern) nach Kommando (s. Anlage 1)

b) Dressurprüfung der Klasse A nach LPO: Aufgabe A 6 (einzeln geritten)

  •  

Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jedes einzelnen Pferdes werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. (Der Bayerische Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V legt in ihrer Satzung die entsprechenden Merkmalsgewichte innerhalb eines vorgegebenen Gewichtungsrahmens fest.) Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete Endnote mit zwei Dezimalstellen).

Gewichtung der Merkmale unter 6.2.1

Merkmal

Gewichtung

Grundgangarten

Trab

Galopp

Schritt

0,1 (10 %)

0,1 (10 %)

0,1 (10 %)

Rittigkeit

0,3 (30 %)

Dressur- bzw. Eignungsprüfung Fahrpferde

0,4 (40 %)

Endnote

1,0 (100 %)

Das Alter der Pferde wird dem Richter mitgeteilt und in angemessener Form berücksichtigt.

  •  

Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche mündliche Bekanntgabe der Prüfungsendnote. Dieses Ergebnis gilt als vorläufig und wird zur Kontrolle nachgerechnet. Das verbindliche, offizielle Endergebnis ist ausschließlich das von der zuständigen Stelle gem. Tierzuchtrecht erstellte Prüfungszeugnis für jedes Pferd.

Der Besitzer jedes Pferdes erhält ein Zeugnis über das erzielte Gesamtergebnis, aus dem die Bewertungen in den einzelnen Prüfungsteilen, die Durchschnittsleistungen der geprüften Gruppe in allen Prüfungsteilen und die der Endnote ersichtlich ist.

Die für den Standort des Pferdes zuständige Behörde gem. Tierzuchtrecht und die Züchtervereinigung, in deren Zuchtbuch das Pferd eingetragen ist, erhalten auf Anforderung je eine Durchschrift des Zeugnisses.

Die FN Abt. Zucht erhält eine Zusammenstellung der Prüfungsergebnisse für alle geprüften Pferde zur Veröffentlichung in den zuständigen Mitteilungsblättern oder Jahrbüchern.

Das Ergebnis ist im Zuchtbuch mindestens mit dem Gesamtergebnis, Durchschnittsleistung (Mittelwert) der geprüften Gruppe und Anzahl der Pferde in der Prüfungsgruppe zu vermerken.

  •  

Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Es gilt das bessere Ergebnis beider Prüfungen. Tritt ein Pferd am Prüfungstag zu einem Prüfungsteil an, so gilt die Prüfung als absolviert.

Scheidet das Pferd auf Grund einer Entscheidung der Sachverständigen vorzeitig aus der Prüfung aus, gilt diese als nicht absolviert.

 

Weitere Bestimmungen zum Warlander

Die zur Zucht des Warlander verwendeten Iberer müssen DNA-typisiert sein.

 

Quelle: Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde- und Spezialpferderassen


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